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Verpackungsgesetz

Verpackungsgesetz

RÜCKNAHME VON VERPACKUNGSMATERIAL

AERZEN Deutschland stellt, um die Rücknahmeverpflichtungen gemäß § 15 Verpackungsgesetz zu erfüllen, die Rücknahme sowie die fachgerechte und ordnungsgemäße Verwertung der gelieferten Verpackungen sicher. Die Rücknahme erfolgt durch Abgabe am Geschäftssitz von Aerzen Deutschland in Aerzen oder durch Abholung der Verpackung durch einen von AERZEN Deutschland zu beauftragenden Dritten auf Aufforderung durch den Besteller. Die entstehenden Kosten für Abholung und Verwertung sind dann durch den Besteller zu tragen.

Folgende Informationen müssen AERZEN Deutschland im Vorfeld durch den Besteller zur genauen Planung mitgeteilt werden:

  • Ort und Zeitpunkt der Bereitstellung
  • Menge: z.B. 1 Palette; 0,5 kg Kunststofffolie
  • Materialart: z.B. Holz bei der Palette und z.B. PET bei der Kunststofffolie
  • Abmessungen: L x B x H sowie Bruttogewicht