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Hinweisgeber Richtlinie

AERZEN

Herzlich willkommen auf der Seite zum Hinweisgebersystem

Fehlverhalten bei AERZEN geht uns alle an

Unsere Kultur der Compliance (= Einhaltung von Gesetzen und Regeln) basiert auf einer gelebten Wertekultur und auf der Stärkung der Selbstverantwortung aller Teammitglieder, die über die Einhaltung von Rechtsvorschriften hinausgeht. Dazu gehört auch die gemeinsame Prävention und Bekämpfung von Verstößen, die unserem Unternehmen und damit letztlich uns allen schaden.

Oft wissen Teammitglieder von Verstößen, trauen sich aber aus Angst vor Konsequenzen/Vergeltungsmaßnahmen nicht, jemandem davon zu erzählen: Vielleicht ist ja auch der Vorgesetzte oder der Kollege im Büro gegenüber involviert?
Oder: Wie kommt es an, wenn ich auf das korrupte Verhalten eines „Mitbewerbers“ hinweise – wird man mir überhaupt Glauben schenken und dem Hinweis nachgehen?
Um Bedenken dieser Art entgegenzuwirken, können Sie Ihren Hinweis hier unter Angabe Ihres Namens oder anonym abgeben. Durch die Bereitstellung dieser vertraulichen Kommunikationsplattform bietet Ihnen AERZEN die Möglichkeit, sich durch Anonymität zu schützen und gleichzeitig aktiv an der Aufklärung von rechts- oder regelwidrigem Verhalten mitzuwirken. So können mit Ihrer Hilfe unzulässige Aktivitäten frühzeitig aufgedeckt, Täter ermittelt und weitere Schäden verhindert werden.

Hinweisgeber, die aus gutem Grund einen möglichen Verstoß melden, sind keine Denunzianten. Sie helfen maßgeblich, unsere Werte, unser Ansehen und unsere Position am Markt zu bewahren. Bitte bedenken Sie aber, dass Angaben, die Sie über Dritte machen, zu Entscheidungen führen können, die für diese Menschen schwerwiegende Konsequenzen haben. Darum bitten wir Sie, uns nur Informationen zur Verfügung zu stellen, die nach Ihrem besten Wissen richtig sind.

Bitte beachten Sie, dass das Hinweisgebersystem kein Notfallsystem ist. Es soll nicht für generelle Beschwerden über den eigenen Arbeitsplatz oder Ihre Behandlung in der Arbeit verwendet werden.

Wir danken für Ihre Unterstützung!

Hinweise abgeben

Das Hinweisgebersystem kann wie folgt kontaktiert werden:

Dominik Bleckmann
E-Mail: Compliance@dsn-group.de
Telefon: +49 421 69 66 32-349
datenschutz nord GmbH
Konsul-Smidt-Str. 88
28217 Bremen
Germany

Ihre Meldung

Die Hinweise auf mutmaßliche Verstöße bzw. Verletzungen unserer Regeln sollten möglichst detailliert formuliert werden. Bei der Beschreibung des Sachverhalts sollten Sie folgende Fragen berücksichtigen:

  • Was ist der Schwerpunkt der Meldung? (Korruption, Bestechung und Betrug; Kartell- und Wettbewerbsrecht; Außenhandel- und Sanktionsrecht; Umwelt, Gesundheit, Sicherheit, Arbeitsstandards und Menschenrechte; Datenschutz; Andere Straftaten und Verstöße)
  • In welchem Land und Geschäftsbereich hat sich der Vorfall ereignet?
  • Haben Sie bereits jemanden bei AERZEN informiert?
  • Sind Führungskräfte in dem Vorfall verwickelt?
  • Ist bereits ein Schaden entstanden?
  • Wann hat der Vorfall stattgefunden?
  • Dauert der Vorfall noch an?
  • Sind weitere Unternehmen oder Organisationen an dem Vorfall beteiligt?
  • Gibt es Nachweise für den beschriebenen Fall? 

Nach Abgabe einer Meldung erhält der Hinweisgeber eine Rückmeldung von der Ombudsperson, diese beantwortet Fragen und wird über den Fortgang der Meldungsabgabe informieren.

Sicherheitshinweis
Um Ihre Sicherheit als Hinweisgeber zu erhöhen, berücksichtigen Sie bitte folgende Punkte:

  • Falls Sie anonym bleiben möchten, geben Sie keine persönlichen Daten an, z.B. Ihren Namen oder Ihr Verhältnis zu den Beteiligten. Geben Sie auch keine Daten an, die Rückschlüsse auf Ihre Person zulassen.
  • Nutzen Sie nach Möglichkeit kein technisches Gerät (PC, Laptop, Smartphone etc.) das von Ihrem Arbeitgeber zur Verfügung gestellt wird. Insbesondere eine Intranet Verbindung kann Ihre Anonymität gefährden.
  • Sie können entscheiden, ob und welche Ihrer Kontaktdaten Sie angeben und ob Sie eine Rückmeldung wünschen. Sofern Sie sich für eine Rückmeldung entscheiden und Kontaktdaten angeben, erhalten Sie innerhalb von 7 Tagen eine Bestätigung über den Eingang Ihres Hinweises auf dem von Ihnen angegebenen Kommunikationsweg. Innerhalb von 3 Monaten erhalten Sie eine Information über den Umgang mit Ihrem Hinweis und etwaig ergriffene Maßnahmen.

Download - Leitfaden zum AERZEN Hinweisgebersystem